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Wer zahlt eigentlich für die Rohrreinigung? Mieter, Vermieter oder die Versicherung?

Ein verstopftes Rohr ist ärgerlich und kann schnell zu einem Notfall werden. Doch neben den Unannehmlichkeiten stellt sich auch eine wichtige Frage: Wer kommt eigentlich für die Kosten der Rohrreinigung und eventueller Reparaturen auf? Als Ihr zuverlässiger Partner in allen Fragen rund um saubere Rohre in Solingen und Umgebung möchten wir von der GreAt Rohrreinigung und Kanalsanierung Ihnen in diesem Beitrag Klarheit verschaffen.

Die Grundregel lautet: Wer verursacht den Schaden an dem Rohr?

Im Mietrecht gilt grundsätzlich, dass derjenige für den Schaden aufkommen muss, der ihn verursacht hat. Allerdings ist die Realität oft etwas komplexer.

  • Sind Verstopfungen durch unsachgemäße Nutzung die Ursache? Also: Hat der Mieter die Verstopfung durch das Einspülen von Hygieneartikeln, Essensresten, Fett oder anderen ungeeigneten Materialien verursacht, ist er in der Regel für die Kosten der Rohrreinigung verantwortlich. Dies gilt auch für Verstopfungen in Siphons unter Waschbecken oder Duschen, die durch Haare und Seifenreste entstehen.
  • Kleinere Reparaturen, die durch den normalen Gebrauch der Mietsache entstehen (z.B. das Festziehen einer lockeren Schraube am Wasserhahn), fallen eigentlich in den Verantwortungsbereich des Mieters. Hier greift die sogenannte Kleinreparaturklausel im Mietvertrag, sofern diese wirksam vereinbart wurde und die Kosten für die einzelne Reparatur sowie die jährliche Summe bestimmte Grenzen nicht überschreiten.

Der Vermieter ist in der Pflicht, wenn:

  • Verstopfungen oder Schäden an den Hauptleitungen des Hauses ursächlich für die Rohrverstopfung sind, die nicht auf ein Verschulden des Mieters zurückzuführen sind (z.B. durch Wurzeleinwuchs, Ablagerungen über lange Zeit oder Materialermüdung.
  • Bauliche Mängel die Ursache für wiederkehrende Rohrprobleme sind. Auch dann muss der Vermieter diese beheben und die Kosten dafür tragen.
  • Auch größere Reparaturen an den Rohren, die über die Kleinreparaturen hinausgehen, sind Sache des Vermieters.

„Auch Versicherungen können unter bestimmten Umständen die Kosten für Rohrreinigung übernehmen“, weiß Derya Atasoy von der GreAt Rohrreinigung und Kanalsanierung. Die Hausratversicherung des Mieters kommt in der Regel für Schäden auf, die durch Leitungswasser in der Wohnung des Mieters entstehen (z.B. durch ein geplatztes Rohr). Die Kosten für die Reparatur des beschädigten Hausrats werden dann übernommen. Die Kosten für die Reparatur des Rohrs selbst sind jedoch meist nicht abgedeckt.

Die Gebäudeversicherung des Vermieters deckt in der Regel Schäden am Gebäude ab, die durch Leitungswasser entstehen, einschließlich der Reparatur der betroffenen Rohre. Allerdings greift diese Versicherung in der Regel nicht bei Verstopfungen, sondern primär bei Rohrbruch oder Leckagen.

Wichtig für Mieter und Vermieter ist in allen Fällen von Rohrbruch oder Rohrreinigung: 

  • Mietvertrag prüfen: Der Mietvertrag kann individuelle Regelungen zur Kostenübernahme bei Reparaturen enthalten. Es ist wichtig, diese Klauseln zu kennen.
  • Schaden dokumentieren: Bei einem Rohrschaden sollten Sie den Schaden umgehend dokumentieren (Fotos, Datum, Uhrzeit) und dem Vermieter melden.
  • Ursache feststellen: Wenn möglich, versuchen Sie, die Ursache der Verstopfung oder des Schadens festzustellen. Dies kann bei der Klärung der Kostenfrage hilfreich sein.
  • Professionelle Hilfe: Bei unklaren Fällen oder größeren Problemen ist es ratsam, GreAt Rohrreinigung und Kanalsanierung als professionelles Rohrreinigungsunternehmen zu kontaktieren. Wir können die Ursache der Verstopfung fachgerecht beurteilen und Ihnen bei der Klärung der Kostenfrage behilflich sein.

Unser Tipp: Vorbeugen ist besser als Nachsorgen! Vermeiden Sie das Einspülen von ungeeigneten Materialien in die Toilette oder den Abfluss. Regelmäßige Wartung und das Beachten einfacher Regeln können teure Reparaturen verhindern. Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

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