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Ein verstopftes Rohr ist ärgerlich und kann schnell zu einem Notfall werden. Doch neben den Unannehmlichkeiten stellt sich auch eine wichtige Frage: Wer kommt eigentlich für die Kosten der Rohrreinigung und eventueller Reparaturen auf? Als Ihr zuverlässiger Partner in allen Fragen rund um saubere Rohre in Solingen und Umgebung möchten wir von der GreAt Rohrreinigung und Kanalsanierung Ihnen in diesem Beitrag Klarheit verschaffen.
Im Mietrecht gilt grundsätzlich, dass derjenige für den Schaden aufkommen muss, der ihn verursacht hat. Allerdings ist die Realität oft etwas komplexer.
„Auch Versicherungen können unter bestimmten Umständen die Kosten für Rohrreinigung übernehmen“, weiß Derya Atasoy von der GreAt Rohrreinigung und Kanalsanierung. Die Hausratversicherung des Mieters kommt in der Regel für Schäden auf, die durch Leitungswasser in der Wohnung des Mieters entstehen (z.B. durch ein geplatztes Rohr). Die Kosten für die Reparatur des beschädigten Hausrats werden dann übernommen. Die Kosten für die Reparatur des Rohrs selbst sind jedoch meist nicht abgedeckt.
Die Gebäudeversicherung des Vermieters deckt in der Regel Schäden am Gebäude ab, die durch Leitungswasser entstehen, einschließlich der Reparatur der betroffenen Rohre. Allerdings greift diese Versicherung in der Regel nicht bei Verstopfungen, sondern primär bei Rohrbruch oder Leckagen.
Unser Tipp: Vorbeugen ist besser als Nachsorgen! Vermeiden Sie das Einspülen von ungeeigneten Materialien in die Toilette oder den Abfluss. Regelmäßige Wartung und das Beachten einfacher Regeln können teure Reparaturen verhindern. Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!