Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
GreAt Rohrreinigung & Kanalsanierung
Stand: 12/2025
Atasoy und Greven Gesellschaft bürgerlichen Rechts - nachfolgend als „GreAt Rohrreinigung & Kanalsanierung“ bzw. Auftragnehmer bezeichnet.
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage unserer Tätigkeit und somit Gegenstand des Vertrages.
1.0 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen der GreAt Rohrreinigung & Kanalsanierung, insbesondere Rohrreinigung, Kanalreinigung, Kanalsanierung, TV-Inspektionen, Ortung und Notdiensteinsätze. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, deren Geltung wurde von uns ausdrücklich und schriftlich bestätigt.
1.1 Allgemeine Leistungsbestimmung
Die Firma GreAt Rohrreinigung & Kanalsanierung führt im Rahmen der Rohrreinigung sämtliche Arbeiten zur Beseitigung von Abflussstörungen sowie zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit von Entwässerungsleitungen durch. Die Durchführung der Rohrreinigungsarbeiten erfolgt stets nach den anerkannten Regeln der Technik sowie unter Einsatz materialschonender und effizienter Verfahren. Die Firma GreAt ist berechtigt, die jeweils effektivste und technisch notwendige Arbeitsmethode zu wählen. Ist die Ursache einer Verstopfung oder Funktionsstörung bei Auftragserteilung nicht eindeutig feststellbar, ist die Firma GreAt berechtigt, nach eigenem fachlichem Ermessen die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen zu bestimmen. Dies erfolgt auf Grundlage eines einseitigen Leistungsbestimmungsrechts gemäß § 315 BGB.
Darüber hinaus bietet die Firma Great die Sanierung von Abwasserrohren mittels Inlinerverfahrens an. Dieses Verfahren ermöglicht die grabenlose Instandsetzung geschädigter Leitungen. Die Auswahl des geeigneten Materials, der Einbautechnik und der Aushärtungsmethode erfolgt nach fachlichem Ermessen der Firma GreAt, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.
1.2 Sanierungsarbeiten im Inlinerverfahren
1. Sofern während der Ausführung der Reinigungsarbeiten Schäden festgestellt werden, die eine bloße Reinigung nicht beheben kann (z. B. Haarrisse, Undichtigkeiten, Versätze), kann die Firma GreAt je nach Gegebenheiten dem Kunden eine Sanierung im Inlinerverfahren anbieten.
2. Die Inlinersanierung erfolgt nach den geltenden technischen Regelwerken (z.B. DIN/DWA-Normen). Sie stellt eine bauwerksunabhängige Reparaturmethode dar, bei der das vorhandene Rohr im grabenlosen Verfahren von innen ausgekleidet wird.
3. Für die Ausführung des Inlinerverfahrens ist es notwendig, dass die beteiligten Rohrabschnitte frei zugänglich und im technisch sanierbaren Zustand sind. Hindernisse, starke Einbrüche oder nicht überwindbare Leitungsgeometrien können die Durchführung verhindern oder Mehrarbeiten erforderlich machen.
4. Die Firma GreAt ist berechtigt, die Art, das Material, die Einbautechnik und die Aushärtungsmethode des Inliners nach technischem Ermessen zu bestimmen, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.
5. Für Inlinersanierungen übernimmt die Firma GreAt eine Gewährleistung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Schaden nicht auf bauliche Mängel, unsachgemäße Nutzung, fehlende Wartung oder unzureichende Zugänglichkeit der Leitungen zurückzuführen ist.
2.1 Vertragsabschluss
1. Ein Vertrag kommt durch die mündliche, telefonische oder schriftliche Auftragserteilung des Kunden und unsere Annahme zustande. Dies stellt eine verbindliche Beauftragung dar.
2. Soll die Rechnung an einen Dritten (z. B. Eigentümer, Hausverwaltung, Unternehmen) gestellt werden, ist hierfür vor Ausführung der Arbeiten eine telefonische Bestätigung oder schriftliche Kostenübernahmeerklärung dieses Dritten erforderlich. Ohne eine solche Erklärung bleibt die vermittelte Person oder auch Organisation gegenüber der Firma GreAt vollumfänglich zahlungspflichtig.
3. Unrichtige, unvollständige oder bewusst falsche Angaben können zu Verzögerungen, erhöhtem Arbeitsaufwand oder unnötigen Kosten führen, die vom Auftraggeber zu tragen sind. Gibt dieser bewusst einen falschen Rechnungsempfänger an oder verschweigt wesentliche Informationen, haftet er für alle daraus entstehenden Kosten und Forderungsausfälle. Die Firma GreAt ist berechtigt, Aufträge abzulehnen oder abzubrechen, wenn sich im Zuge der Leistungserbringung herausstellt, dass Angaben des Kunden objektiv falsch oder irreführend waren.
2.2 Auftragsabbruch und Ablehnungsrechte der Firma GreAt
Die Firma GreAt ist berechtigt, Aufträge abzulehnen oder Arbeiten abzubrechen, wenn:
1. Angaben des Kunden falsch, unvollständig oder irreführend sind und dadurch eine ordnungsgemäße Leistungserbringung nicht möglich oder unzumutbar wird.
2. Gefahr für Mitarbeiter, Dritte oder das Objekt besteht (z. B. bauliche Instabilität, gesundheitsgefährdende Stoffe, ungesicherte Bereiche).
3. Der Zugang zum Arbeitsbereich nicht gewährleistet ist oder erforderliche Anschlüsse/Arbeitsbedingungen (z. B. Strom, Wasser, Zugang zu Schächten) nicht bereitgestellt werden.
4. Die technische Durchführung objektiv unmöglich ist, etwa aufgrund von Einbrüchen, Leitungszusammenbrüchen, starken Hindernissen oder fehlender Sanierbarkeit.
5. Der Kunde erforderliche Mitwirkungspflichten nicht erfüllt oder diese verweigert.
6. Wenn der Kunde durch wiederholte Terminversäumnisse, mangelnde Erreichbarkeit, fehlende Mitwirkung oder sonstiges vertragsrelevantes Verhalten die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten unverhältnismäßig erschwert oder unzumutbar macht.
7. Der Kunde sich vertragswidrig verhält, insbesondere durch aggressive, beleidigende oder die Arbeit behindernde Handlungen.
8. Die Leistungserbringung nur durch rechtswidrige oder unzulässige Maßnahmen möglich wäre (z. B. fehlende Genehmigungen, Eingriffe in fremdes Eigentum ohne Berechtigung).
9. Während der Ausführung festgestellt wird, dass der tatsächliche Aufwand den ursprünglich vereinbarten Rahmen unverhältnismäßig überschreitet und keine Einigung mit dem Kunden über das weitere Vorgehen erzielt wird.
2.3 Widerrufsrecht für Verbraucher
1. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, steht ihm bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen sowie bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu.
2. Der Kunde verlangt ausdrücklich, dass die Firma GreAt Rohrreinigung & Kanalsanierung vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Leistung beginnt.
3. Dem Kunden ist bekannt, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung erlischt, sofern er der vorzeitigen Ausführung ausdrücklich zugestimmt hat (§ 356 Abs. 4 BGB).
4. Widerruft der Kunde den Vertrag, nachdem die Firma GreAt auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden bereits mit der Ausführung der Leistung begonnen hat, ist der Kunde verpflichtet, einen angemessenen Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu leisten (§ 357 Abs. 8 BGB).
5. Bei ausdrücklich als Notdienst beauftragten Einsätzen, die zur dringenden Beseitigung von Schäden oder Gefahren (z. B. akute Verstopfungen, Rückstau, Wasserschäden) erforderlich sind, erlischt das Widerrufsrecht mit vollständiger Leistungserbringung.
2.4 Widerrufsrecht bei Unternehmern
Das gesetzliche Widerrufsrecht besteht ausschließlich für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht kein Widerrufsrecht, unabhängig von der Art der Auftragserteilung (mündlich, telefonisch, schriftlich oder elektronisch).
3. Leistungsumfang
1. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag. Die Vergütung bemisst sich nach dem tatsächlichen, zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen Aufwand sowie den eingesetzten Materialien und Geräten.
2. Wir schulden keinen bestimmten Erfolg, sofern dieser technisch oder baulich nicht zuverlässig erzielbar ist (z. B. bei Rohrbrüchen, massiver Wurzeleinwucherung, Fehlkonstruktionen oder Materialschäden).
3. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich gekennzeichnet sind. Änderungen des tatsächlichen Arbeitsumfangs bleiben vorbehalten, sofern sich während der Ausführung zeigt, dass zusätzliche Maßnahmen technisch notwendig sind.
4. Die Leistung gilt als erbracht, wenn die Arbeiten entsprechend dem Auftrag ausgeführt wurden, auch wenn ein vollständiger Erfolg aus technischen oder baulichen Gründen nicht erreichbar war.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Es gelten die bei Auftragserteilung vereinbarten Preise bzw. die gültige Preisliste.
2. Notdienstzuschläge gelten für Einsätze inkl. Fahrtzeit wie folgt:
- Mo - Fr (17:00 - 20:00 Uhr) > 50% Zuschlag
- Mo - Fr (20:00 - 07:00 Uhr) > 75% Zuschlag
- Sa (08:00 - 17:00 Uhr) > 50% Zuschlag
- Sa (17:00 - 24:00 Uhr) > 75% Zuschlag
- So & Feiertags > 100% Zuschlag
Der Notdienstzuschlag bezieht sich auf die Lohnkosten.
3. Fahrtkosten werden in der normalen Dienstzeit Pauschal berechnet. Materialkosten, Maschineneinsätze und Entsorgungskosten werden zusätzlich berechnet.
4. Akzeptierte Zahlungsarten: Die Abrechnung unserer Leistungen erfolgt nach Durchführung des jeweiligen Einsatzes. Der Kunde erhält im Anschluss eine Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug per Überweisung auf das dort genannte Geschäftskonto zu begleichen.
5. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, nach 7 Tagen fällig.
6. Bei einem Zahlungsverzug können Mahngebühren und Verzugskosten berechnet werden, sowie weitere gerichtliche Kosten entstehen.
5. Pflichten des Kunden
1. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Einsatzstelle zugänglich ist und alle benötigten Anschlüsse (Strom, Wasser) zur Verfügung stehen.
2. Der Kunde hat uns über bestehende Vorschäden, Besonderheiten der Leitungsführung oder ungewöhnliche Materialien zu informieren.
3. Der Kunde haftet für Schäden, die durch unzureichende Sicherung, mangelnde Zugänglichkeit oder falsche Angaben entstehen.
6. Arbeitsbedingungen, Risiken & Haftung
1. Bei stark verschlissenen, brüchigen oder vorgeschädigten Leitungen kann es während der Arbeiten zu weiteren Beschädigungen kommen.
2. Für Schäden, die aufgrund des Zustands der Anlage unvermeidbar sind, übernehmen wir keine Haftung.
3. Sollte eine Verstopfung oder ein Schaden aufgrund baulicher Mängel nicht vollständig zu beseitigen sein, werden wir den Kunden hierüber informieren.
4. Eine Haftung für Folgeschäden, insbesondere Produktionsausfälle oder Nutzungsausfälle, ist ausgeschlossen, soweit diese nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Firma GreAt
Rohrreinigung & Kanalsanierung beruhen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
5. Ferner besteht ebenfalls keine Haftung für Schäden durch Fehler in der Bausubstanz (z. B. Rohrbrüche, Wurzelbefall, Einbrüche, Materialermüdung). Detaillierte Informationen bezüglich des Haftungsausschlusses finden Sie gesondert auf unserer Webseite unter: Haftungsausschluss
7. Gewährleistung
1. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben bestehen.
2. Auf von uns ausgeführte Reinigungen besteht keine Garantie auf dauerhafte Wirkung, da erneute Verstopfungen meist nutzungsabhängig sind.
3. Bei Sanierungsarbeiten gelten die jeweiligen technischen Regelwerke (z. B. DIN- und DWA-Normen).
8. Rücktritt, Terminabsage & Stornierung
1. Terminabsagen müssen mindestens 24 Stunden vorher erfolgen.
2. Bei kurzfristiger Stornierung oder Nichtantreffen des Kunden können Kosten berechnet werden.
9. Eigentumsvorbehalt
Von uns gelieferte und verbaute Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
10. Datenschutz
1. Kundendaten werden ausschließlich zur Auftragsbearbeitung genutzt.
2. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit zur Auftragsdurchführung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben.
11. Gerichtsstand & anwendbares Recht
1. Es gilt deutsches Recht.
2. Ist der Kunde Unternehmer, wird als Gerichtsstand der Sitz unseres Unternehmens vereinbart.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung in Kraft.